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Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten

Voraussetzungen

Die neuen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten seit April 2004.

Seit 01.03.2005 dürfen nur noch Vertragsärzte Verordnungen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ausstellen, die eine besondere rehabilitationsmedizinische Qualifikation nachweisen und eine entsprechende Genehmigung durch die KV erhalten haben. Diese Leistung wird im EBM 2000 plus mit 810 Punkten vergütet.

Nehmen Sie die neue Qualifikationshürde ! Wir bieten Ihnen die entsprechenden Möglichkeiten, den Fortbildungskurs zeitsparend innerhalb von 2 Tagen (16 UE  45 Min.) zu absolvieren und vermitteln Ihnen praxisrelevantes Wissen. Am Ende des Kurses erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. Als qualifizierter Veranstalter sind wir von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt sowie von der KV ermächtigt. Der Kurs wird zusätzlich mit 22 Fortbildungszertifizierungs-punkten zertifiziert.

Die Genehmigung erteilt die Kassenärztliche Vereinigung, wenn der Vertragsarzt

  • an einer Qualifikation von 16 Stunden mit Erfolg teilgenommen hat, die von der KBV und den Krankenkassen anerkannt ist oder
  • die Gebietsbezeichnung „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ besitzt oder
  • über die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“, „Rehabilitationswesen“ oder
  • über die fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ verfügt oder
  • eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung nachweist oder
  • im Jahr vor der Genehmigung mindestens 20 Rehabilitationsgutachten auch für andere Sozialleistungsträger (insbesondere Rentenversicherung) erstellt hat.

Schwerpunktmäßige Inhalte der Qualifizierung „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“:

  • Rehabilitation als Element des gegliederten Versorgungssystems in Deutschland
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Beispiele für die Indikationsstellung und Allokationsempfehlung für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der GKV

Die Fortbildung endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Als Lernerfolgskontrolle können Multiple-Choice-Fragen, offene Fragen oder die Präsentation von Fallbeispielen dienen.

Der erfolgreiche Abschluss wird durch den Veranstalter mit einem Zertifikat bestätigt.

Die Rehabilitations-Richtlinien sehen eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2006 vor.

In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesärztekammer
Akademie für ärztliche Fortbildung

Voraussetzungen