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23.07.2012 - 27.07.2012
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Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren

Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung “Naturheilverfahren”

 

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung freier natürlicher Mittel.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgegebenen Weiterbildungszeit sowie des Weiterbildungskurses

Weiterbildungszeit:

  1. Teilnahme an 4 Kursen über naturgemäße Heilweisen von je 5 Tagen Dauer. Die Reihenfolge ist nicht vorgegeben, da die Kurse in sich abgeschlossen sind.
  2. 3-monatige Weiterbildung bei einem weiterbildungsermächtigten Arzt gemäß § 5 Abs.1 Satz 3 oder ersatzweise 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.
    Die 80 Stunden Fallseminare werden als Kompaktseminar beim Kneippärztebund angeboten und sind von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt
  3. Für alle Zusatzbezeichnungen sind die zuständigen Landesärztekammern maßgebend. Die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnungen sind in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen festgelegt. Diese können von Ärztekammer zu Ärztekammer Unterschiede aufweisen. Die “Ermächtigung” zur Weiterbildung wird ebenfalls von den Ärztekammern ausgesprochen.