Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin
Die größte gesundheitliche Herausforderung unserer Zeit
Die Ernährungsmedizin ist eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren und daher eine ureigenste Kompetenz des Kneippärztebundes e.V. In unserer von allen Ärztekammern anerkannten Weiterbildung “Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin” erlangen Sie die Fähigkeiten, ernährungsbedingte Krankheitsbilder zu erkennen, zu behandeln, Ihre Patienten präventiv zu unterstützen und kompetent zu beraten.
Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?
Die Weiterbildung besteht aus zwei Teilen - den Theorie Modulen 1-5 (Module I, II, III, IV, V) und den 120 Stunden Fallseminaren (Module VI, VII, VIII, IX, X). Alle Kurse sind unabhängig voneinander buchbar. Bereits mit dem Absolvieren der “Theorie Module 1-5” erlangen Sie die Qualifikation “Ernährungsmedizinische Grundversorgung (KÄB)”. Bei der darauf aufbauenden Weiterbildung „120 Stunden Fallseminare“ wenden Sie Ihre Kenntnisse in praktischen Fallbesprechungen an. Nach Abschluss beider Bausteine und erfolgreicher Prüfung vor der für Sie zuständigen Ärztekammer erlangen Sie die ärztliche "Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin”.
Top Dozenten:
Prof. Dr. Johannes Erdmann (wissenschaftliche Leitung, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) und 15 Dozentinnen und Dozenten – von Diabetologie über Onkologie bis Pädiatrie und Allergologie.
Was Sie danach können:
- erkennen und behandeln Sie ernährungsbedingte Erkrankungen leitliniengerecht – von Adipositas und Diabetes bis Mangelernährung und Nahrungsmittelallergien
- führen Sie Ernährungsanamnese, Assessment (BIA, Anthropometrie) und strukturierte Beratung selbst durch oder delegieren Sie gezielt an Ernährungsfachkräfte
- begleiten Sie viele Ihrer Patienten mit einem multimodalen Konzept statt mit dem Rezeptblock allein
- erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für Präventionsleistungen nach § 20 SGB V
- führen Sie nach bestandener Kammerprüfung die Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin auf Praxisschild und Website. 2024 führten bundesweit nur 175 Ärztinnen und Ärzte diese Zusatzbezeichnung - wer sie jetzt erwirbt, ist in seiner Region praktisch konkurrenzlos (Quelle: BÄK-Ärztestatistik via aerztestellen.aerzteblatt.de).
Umfang
100 UE Präsenz
40 UE / 5 Tage / Module I-III (EM 1)
60 UE / 7,5 Tage / Module IV+V (EM 2)
→ 40 Fortbildungspunkte für EM 1
→ 60 Fortbildungspunkte für EM 2
Umfang
100 UE in Präsenz
40 UE / 5 Tage / Module VI+VII (Fall EM 1)
60 UE / 7,5 Tage / Module VIII-X (Fall EM 2)
20 UE Fall-Erarbeitung (am Wohnort)
8 UE Fall-Erarbeitung Fall EM 1
12 UE Fall-Erarbeitung Fall EM 2
→ 48 Fortbildungspunkte für Fall EM 1
→ 72 Fortbildungspunkte für Fall EM 2
Wichtig:
Alle Kurse nach dem
(Muster-)Kursbuch Ernährungsmedizin
(3. Auflage, Berlin, 12./13.03.2026)
gemäß den Weiterbildungsinhalten der Zusatzweiterbildung Ernährungsmedizin der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der BÄK