Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren
Berufsbegleitend beim Original in Bad Wörishofen
Von allen Ärztekammern anerkannte Weiterbildung nach (Muster-)Kursbuch der BÄK: 160 Stunden Theorie und 80 Stunden Fallseminare in sechs planbaren 5-Tage-Blöcken – alle Bausteine aus einer Hand, bis zur Prüfungsreife. 240 CME-Punkte inklusive. Bei der Ärztegesellschaft, die Sebastian Kneipp 1894 gründete.
Alle Kurse finden mehrmals im Jahr im Seminarzentrum in Bad Wörishofen statt und werden von erfahrenen Dozenten geleitet.
Ihre Patienten fragen nach Naturheilverfahren – jeden Tag. Rund 70 % der Deutschen nutzen Naturheilmittel, und wer in Ihrer Arztpraxis keine Antwort bekommt, sucht sie woanders. Mit der Zusatzbezeichnung holen Sie diese Behandlung zurück in ärztliche Hand – wissenschaftlich fundiert, kammeranerkannt, abrechenbar.
Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?
Die Weiterbildung besteht aus zwei Teilen - den 160 Stunden Theorie Modulen 1-4 und den 80 Stunden Fallseminaren. Beide müssen abgeschlossen sein, bevor Sie die Prüfung zur Zusatzbezeichnung bei Ihrer Landesärztekammer ablegen können. Alle Kurse sind unabhängig voneinander buchbar.
Umfang
4x40 Unterrichtsstunden (40 Stunden je Modul)
(jeweils 5-tägige Präsenzseminare in Bad Wörishofen)
→ 40 Fortbildungspunkte je Modul
Umfang
2x40 Unterrichtsstunden
Modul I+II und Modul III+IV
(jeweils 5-tägige Präsenzseminare in Bad Wörishofen)
→ 40 Fortbildungspunkte je Block
Prüfung und Zertifikat
Nach Abschluss der Theorie Module und der 80h Fallseminare können Sie die Prüfung vor Ihrer zuständigen Landesärztekammer ablegen. Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der für Sie zuständigen Ärztekammer erteilt. Die Prüfung selbst findet bei der Ärztekammer statt – nicht beim Kneippärztebund. Wir stellen alle notwendigen Teilnahmebestätigungen aus.
Vorgaben der WBO der Bayerischen Landesärztekammer
Mindestanforderung (vor Beginn der Weiterbildung):
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2a Abs. 8
Ärzte aus anderen Kammergebieten bitten wir, vorab mit der für Sie zuständigen Kammer zu klären, ob ggf. andere Mindestanforderungen gelten.
Ärzte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bayerischen Landesärztekammer haben bei der Durchführung des Kurses ….."darauf zu achten, dass sich die einzelnen Module über einen ausreichend langen Zeitraum verteilen. Unzulässig sind Kurse, welche die geforderten Kursstunden in extrem kurzer Zeit abhandeln und sich damit ungünstig auf den Lernprozess auswirken. Die Kurs-Weiterbildung sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden, damit der Kompetenzerwerb dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht." (Kursbuch 2,4). In Bayern besteht diese Mindestzeit nicht, die BLÄK empfiehlt jedoch, aus didaktischen Gründen, die Kurs-Weiterbildung nicht über einen zu kurzen Zeitraum zu veranstalten.
Bitte beachten Sie, dass manche Ärztekammern das Absolvieren der Module in der Reihenfolge 1 - 4 verlangen. Die Belegung eines Wochenendkurses und des dazwischen stattfindenden Wochenkurses ist in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt nicht für die Bayerische Landesärztekammer. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der für Sie zuständigen Ärztekammer.
Wichtig:
Alle Kurse nach dem
(Muster-)Kursbuch Naturheilverfahren
(2. Auflage 17./18.02.2022)
gemäß den Weiterbildungsinhalten der Zusatzweiterbildung Naturheilverfahren der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der BÄK