Zusatzbezeichnung NaturheilverfahrenVoraussetzungen
Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder nebenwirkungsfreier natürlicher Mittel.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgegebenen Weiterbildungszeit, sowie der Weiterbildungskurse.
Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO:
- Facharztanerkennung
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
- 80 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.*
- Naturheilverfahren gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis
Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der für Sie zuständigen Ärztekammer von dieser erteilt.