Zusatzbezeichnung NaturheilverfahrenVoraussetzungen

Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren

Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder nebenwirkungsfreier natürlicher Mittel.

 

Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgegebenen Weiterbildungszeit, sowie der Weiterbildungskurse.

 

Mindestanforderungen gemäß WBO für die Ärzte Bayerns
(vom 16.10.2021 in der Fassung vom 15.10.2023)
Ärzte aus anderen Kammergebieten bitten wir, den Hinweis weiter unten zu beachten! *

  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
  • 80 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
  • Naturheilverfahren gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis

Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der für Sie zuständigen Ärztekammer von dieser erteilt.

* Für alle Zusatzbezeichnungen sind die zuständigen Landesärztekammern maßgebend. Die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnungen sind in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen festgelegt. Diese können von Ärztekammer zu Ärztekammer Unterschiede aufweisen.
Hier dargestellt sind die Vorgaben der Bayerischen Landesärztekammer.

www.komp-wald-natur.de

Infos zu unserem neugegründeten Kompetenzzentrum für Waldmedizin und Naturtherapie

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