Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin - TheorieVoraussetzungen
Vorgaben der WBO der Bayerischen Landesärztekammer:
Mindestanforderung (vor Beginn der Weiterbildung):
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2a Abs. 8
Ablauf der gesamten Weiterbildung (Theorie + Fallseminare):
- 100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin (Kurs: Theorie Module 1-5)
- 120 Stunden Fallseminare (Kurs: 120 Stunden Fallseminare) gemäß § 4 Abs. 9 in Ernährungsmedizin. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung in Ernährungsmedizin bei
einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 i. V. m.
§ 2a Abs. 8 ersetzt werden. - und zusätzlich Weiterbildung in Ernährungsmedizin zum Erwerb der nicht in der Kurs-Weiterbildung oder in den Fallseminaren vermittelten Handlungskompetenzen bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 2a Abs. 8