Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin - 120 Stunden FallseminareVoraussetzungen

Vorgaben der WBO der Bayerischen Landesärztekammer:

Für die Teilnahme am Kurs 120 Stunden Fallseminare wird empfohlen, die Kurse Theorie-Module 1-5 im Vorfeld zu absolvieren.

Nachfolgend die gesamten Voraussetzungen der WBO der Bayerischen Landesärztekammer für das Erlangen der Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin.

Mindestanforderung (vor Beginn der Weiterbildung): 

  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2a Abs. 8

Ablauf der gesamten Weiterbildung (Theorie + Fallseminare):

  • 100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin (Kurs: Theorie Module 1-5)
  • 120 Stunden Fallseminare (Kurs: 120 Stunden Fallseminare) gemäß § 4 Abs. 9 in Ernährungsmedizin. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung in Ernährungsmedizin bei
    einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 i. V. m.
    § 2a Abs. 8 ersetzt werden.
  • und zusätzlich Weiterbildung in Ernährungsmedizin zum Erwerb der nicht in der Kurs-Weiterbildung oder in den Fallseminaren vermittelten Handlungskompetenzen bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 2a Abs. 8

 

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