Psychosomatische GrundversorgungVoraussetzungen
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Informationen zur Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung im Rahmen des Positionspapieres der Bundesärztekammer.
- Teilnahme an einem fünftägigen Kompaktkurs von 50 Std. Dauer (20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Interventionstechniken), mit anschließender Balintgruppenerfahrung über einen Zeitraum von 6 Monaten (monatliche Treffen, insgesamt 15 Doppelstd.). Wir empfehlen Rücksprache mit Ihrer zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu halten bezüglich Anerkennung des Kompaktkurses.
Die Teilnahme an einer Balintgruppe ist eigenverantwortlich zu organisieren. - Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen innerhalb der Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung entsprechend der Leistungsinhalte der Nrn. 35100 und 35110 BMÄ.
- Das Angebot folgt dem Modellcurriculum der BÄK von 1997.
- Die Ermächtigung zur Weiterbildung wird von den Landesärztekammern ausgesprochen.
- Abschließende Bestätigung der Teilnahme bzw. Zertifikat.