Psychosomatische GrundversorgungVoraussetzungen
Diese Fortbildung kann von Medizinern aus allen Fachbereichen besucht werden.
Die Kurs-Weiterbildung "Psychosomatische Grundversorgung" ist Voraussetzung für die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Zudem ist die "Psychosomatische Grundversorgung" erforderlich für Vertragsärzt*innen, die Leistungen nach den Gebührenordungspositionen 35100 und 35110 EBM erbringen und abrechnen wollen.
Kassenleistung Akkupunktur
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nunmehr entschieden, dass die Akupunktur als Kassenleistung nur von Vertragsärzten abgerechnet und erbracht werden kann, wenn folgende Qualifikationsvoraussetzungen vorliegen:
- Zusatzbezeichnung Akupunktur (200 Std.)
- Psychosomatische Grundversorgung (80 Std.) sowie
- Spezielle Schmerztherapie (80 Std.)