Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren - Theorie Module 1-4Inhalte
Der Kurs “Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren Theorie Module 1-4” besteht aus vier Modulen zu je 40 Stunden, die in der vorgesehenen Reihenfolge absolviert werden sollen, da sie aufeinander aufbauen. Wir orientieren uns am (Muster-)Kursbuch Naturheilverfahren auf Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, 2. Auflage Berlin, 17./18.02.2022.
Modul 1
- Grundlagen der Naturheilverfahren
- Diagnostische Verfahren in der Naturheilkunde
- Therapie mit Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
- Kneipp-, Hydro-, Balneo- und Klimatherapie
- Massagebehandlungen und Reflextherapie
- Ordnungstherapie
Modul 2
- Therapie mit Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
- Physikalische Verfahren
- Ernährung und Fasten
- Ordnungstherapie
- Bewegungs- und Atemtherapie
- Grundlagen der Akupunktur und Neuraltherapie
Modul 3
- Therapie mit Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
- Weitere diagnostische Verfahren in der Naturheilkunde
- Kneipp-, Hydro-, Balneo- und Klimatherapie
- Massagebehandlung und Reflextherapie
- Manuelle Verfahren
- Bewegungs- und Atemtherapie
Modul 4
- Therapie mit Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
- Kneipp-, Hydro-, Balneo- und Klimatherapie
- Ernährung und Fasten
- Ordnungstherapie
- Ausleitende und umstimmende Verfahren
Mindestanforderungen gemäß WBO (vom 16.10.2021 in der Fassung vom 15.10.2023) für die Ärzte Bayerns (BLÄK):
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
- 80 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
- Naturheilverfahren gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis
Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der für Sie zuständigen Ärztekammer erteilt.
Ärzte aus anderen Kammergebieten (außerhalb Bayerns): Für alle Zusatzbezeichnungen sind die zuständigen Landesärztekammern und deren Weiterbildungsordnungen maßgebend.