Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren - Theorie Module 1-4Voraussetzungen

Vorgaben der WBO der Bayerischen Landesärztekammer:

Mindestanforderung (vor Beginn der Weiterbildung): 

  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2a Abs. 8

Ablauf der gesamten Weiterbildung (Theorie + Fallseminare):

  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung (Theorie Module 1-4) gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
  • 80 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
  • Naturheilverfahren gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis

Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der für Sie zuständigen Ärztekammer erteilt.

Ärzte aus anderen Kammergebieten bitten wir, vorab mit der für Sie zuständigen Kammer zu klären, ob ggf. andere Mindestanforderungen gelten.