Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren - Theorie Module 1-4Voraussetzungen

Vorgaben der WBO der Bayerischen Landesärztekammer:

Mindestanforderung (vor Beginn der Weiterbildung): 

  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2a Abs. 8

Ablauf der gesamten Weiterbildung (Theorie + Fallseminare):

  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung (Theorie Module 1-4) gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
  • 80 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
  • Naturheilverfahren gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis

Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der für Sie zuständigen Ärztekammer erteilt.

Ärzte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bayerischen Landesärztekammer haben bei der Durchführung des Kurses ….."darauf zu achten, dass sich die einzelnen Module über einen ausreichend langen Zeitraum verteilen. Unzulässig sind Kurse, welche die geforderten Kursstunden in extrem kurzer Zeit abhandeln und sich damit ungünstig auf den Lernprozess auswirken. Die Kurs-Weiterbildung sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden, damit der Kompetenzerwerb dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht." (Kursbuch 2,4) 

In Bayern besteht diese Mindestzeit nicht, die BLÄK empfiehlt jedoch, aus didaktischen Gründen, die Kurs-Weiterbildung nicht über einen zu kurzen Zeitraum zu veranstalten. 

Ärzte aus anderen Kammergebieten bitten wir, vorab mit der für Sie zuständigen Kammer zu klären, ob ggf. andere Mindestanforderungen gelten.

Alle Kurse auf einen Blick: Kurskalender